FAQ
Die Vision 2040 umfasst mehr als «nur» Bauprojekte. Sie bildet die grosse Klammer um ein langjähriges Entwicklungsprojekt mit verschiedenen Etappen, die bis ca. 2040 umgesetzt werden sollen. Und sie umfasst auch die Entwicklung der Altstadt als kulturelles Zentrum über die bauliche Aufwertung hinaus. Unterlegt ist die Vision 2040 durch den übergreifenden Stadtentwicklungsplan (STEP). Die Aufwertung von Hauptstrasse und Promenadenstrasse bildet die erste Etappe.
Teilweise ist die Fahrbahn in schlechtem Zustand (z.B. Promenadenstrasse West). Unmittelbarer Handlungsbedarf besteht aber vor allem bei den Werkleitungen darunter. Die Leitungen sind am Ende ihrer Lebensdauer und es gibt immer wieder Wasserrohrbrüche. Der Zeitpunkt ist günstig, im Zuge der Sanierung der Werkleitungen auch die Aufwertung der Altstadt und ihrer Strassen und Plätze mitzudenken.
Begegnungszonen sind gesetzlich geregelte Verkehrsflächen mit klaren Regeln: Tempo 20, gegenseitige Rücksicht, aber mit Vortritt für Fussgängerinnen und Fussgänger.
Die Durchfahrt mit Gegenverkehr bleibt grundsätzlich erhalten, aber mit tieferem Tempo und damit erhöhter Aufenthaltsqualität für Fussgängerinnen und Fussgänger. Es gibt keine neuen Fahrverbote.
Die Gestaltung der Begegnungszone (Oberfläche, Fahrbahnverengung) erhöht den Durchfahrtswiderstand. Das senkt die Geschwindigkeit effektiv, auch ohne ständige Kontrolle. Der Kanton hat Tempo 20 bewilligt.
Es wird immer noch möglich sein, kurzzeitig in der Altstadt zu parkieren. Einzelne Parkplätze sollen aber zugunsten von Aufenthaltsflächen aufgehoben werden, da die Möglichkeit zum Parkieren nahe dem Zentrum gegeben ist. Neu stehen noch 43 Parkplätze von ursprünglich 56 zur Verfügung. In Gehdistanz gibt es 108 öffentliche Parkplätze (ZIK, Bezirksgericht).
Alle relevanten Zufahrten bleiben offen, womit auch die Blaulichtorganisationen weiterhin uneingeschränkten Zugang in die Altstadt haben. Dies gilt auch während der Bauzeit.
Die Neugestaltung erfolgt flächig, also ohne Trottoir und Randsteine. Dadurch steigt gerade für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator die Bewegungsfreiheit erheblich. Die gesetzlichen Normen für hindernisfreies Bauen werden konsequent umgesetzt.
Die Raumgestaltung erfolgt so, dass eine maximal flexible Nutzung möglich ist. Aussennutzungen für das Gewerbe sowie für Gastrobetriebe sind nicht nur denkbar, sondern gewünscht!
Leider können die Bauarbeiten nicht ohne Lärmimmissionen abgewickelt werden. Der Stadtrat wird die Betroffenen kontinuierlich über die anstehenden Teilprojekte informieren. Die vorgesehenen Strassenaufwertungen erfolgen in beschleunigter Bauweise, wobei Einschränkungen soweit wie möglich auf ein Minimum reduziert werden.
Einschränkungen des öffentlichen Verkehrs während den Bauarbeiten sind sehr wahrscheinlich. Ob Haltestellen temporär sistiert werden, ist Gegenstand der Detailplanung.
Der Zugang zu den Geschäften bleibt während der ganzen Bauzeit sicher zu Fuss möglich. Die Stadt ist in engem Austausch mit den Gewerbetreibenden, um die Einschränkungen möglichst gering zu halten.
Die Stimmberechtigten haben am 8. März 2026 einen Kredit von 1.759 Mio. Franken bewilligt. Dieser Betrag betrifft ausschliesslich die Mehrkosten für die Aufwertung des Strassenraums. Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten (z.B. Werkleitungen, Strassenbeleuchtung, Kanalisation) sind gebundene Ausgaben und fallen unabhängig vom Projekt an.
Ja, das Projekt erfüllt alle Voraussetzungen gemäss Agglomerationsprogramm. Der Bund leistet maximal 40 Prozent an die anrechenbaren Kosten, was ungefähr 1.2 Mio. Franken entsprechen dürfte. Ohne die gebundenen Ausgaben wird die Stadt die Aufwertung ca. 560'000 Franken kosten.
Der Unterhalt bleibt langfristig vergleichbar, da auch Grünflächen Pflege benötigen. Der Nutzen – etwa Hitzeminderung, Aufenthaltsqualität und Aussenraumnutzung – wird jedoch deutlich gesteigert.
Die VISION 2040 sieht eine Etappierung vor. Bis ca. 2040 sollen unter anderem die Gestaltungskonzepte Vorbereich Kirche, Bahnhofstrasse, Hafenstrasse–Adolph‑Saurer‑Quai sowie die Parkierungen Römerhof und Engelplatz umgesetzt werden. Sämtliche Etappen werden dem Parlament oder der Bevölkerung zur Genehmigung vorgelegt.