Stadtrat befasst sich mit Einsprachen und Einwendungen

An seiner Sitzung vom 21. September 2026 hat sich der Arboner Stadtrat mit den Einsprachen und Einwendungen zur Altstadtaufwertung befasst. Diese waren während der Auflagefrist im Frühsommer eingegangen.

Im März 2026 haben die Stimmberechtigten der Stadt Arbon dem Kredit für die Aufwertung der Haupt- und Promenadenstrasse mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Die öffentliche Projektauflage, die vom 29. Mai bis zum 17. Juni dauerte, bildete einen nächsten Meilenstein im Prozess.

Aufgelegt wurden die Teilprojekte zur Sanierung und Aufwertung der Hauptstrasse, der Promenadenstrasse West sowie der Promenadenstrasse Süd. Parallel dazu lief das Einwendungsverfahren zur Verkehrsanordnung (Signalisation und Markierung) mit der Einführung der Begegnungszone (Tempo 20) sowie das Baugesuch für die Rodung und Ersatzpflanzung von geschützten Bäumen.

Drei Rückzüge dank Gesprächen und Augenschein
Innerhalb der Auflagefrist sind bei der Stadt Arbon sechs Einsprachen zum Strassenbauprojekt eingegangen. Im Bestreben, eine allseits zufriedenstellende Lösung zu finden, hat die Stadt mit fünf Einsprechenden Augenscheine durchgeführt und deren Anliegen mit ihnen besprochen. In der Folge wurden drei Einsprachen zurückgezogen; diese Verfahren konnten somit abgeschrieben werden. Eine Einsprache wurde teilweise gutgeheissen – ihr Inhalt soll ins Projekt einfliessen. Die beiden weiteren Einsprachen wurden inhaltlich abgehandelt und in der Folge abgewiesen.

Mit Zustellung der stadträtlichen Beschlüsse an die Einsprechenden beginnt eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen. Nach Ablauf dieser Rekursfrist wird sich zeigen, welches die nächsten Schritte im Projektverlauf sind.

Kantonale Stellen gefordert
Zur Verkehrsanordnung sind drei Einwendungen eingegangen. Für deren Bearbeitung ist das kantonale Tiefbauamt zuständig. Der Arboner Stadtrat hat dazu Stellung genommen.

Zum Baugesuch für die Rodung und Ersatzpflanzung von geschützten Bäumen sind drei Einsprachen eingegangen. Eine Einsprache wurde zurückgezogen, zu den anderen beiden hat der Stadtrat ebenfalls Stellung genommen. Da die Stadt in diesem Verfahren selbst Partei ist, wurden die Einsprachedossiers zuständigkeitshalber an das Departement für Bau und Umwelt übermittelt.

Negative finanzielle Folgen möglich
Sollte sich die Erledigung der Einsprachen und Einwendungen über längere Zeit hinziehen, so kann dies zur Folge haben, dass die finanziellen Projektbeiträge aus dem Aggloprogramm des Bundes – rund 1,2 Mio. Franken – nicht rechtzeitig abgeholt werden können und verfallen. Da das Stimmvolk an der Urne den Bruttobetrag für das Projekt gutgeheissen hat, hätte die Stadt in der Folge die gesamten Projektkosten selbst zu tragen.